KINDERRECHTE – ihre Rechte, unser Auftrag

Übersicht Workshops

  • Workshop 1

Ein Jugendparlament in der Jugendhilfe? - Wie Selbstorganisation/Selbstvertretung bei großen überregionalen Einrichtungen gelingen kann

In diesem Workshop überlegen wir, wie Selbstorganisation und Selbstvertretung von Kindern, Jugendlichen und Eltern auch über die jeweilige Gruppe, ein konkretes Projekt und einen Standort hinaus funktionieren können. Die klassische Idee wäre ein repräsentatives System, in dem jeweils regionale und überregionale Vertretungen gewählt würden. Wir tauschen uns über stimmige und kreative Ideen aus, die dazu beitragen können, dass Nutzer*innen sich in Entscheidungsprozesse einmischen können, die nicht auf der lokalen Ebene halt machen.

Moderation: Adolf Bartz, OUTLAW.die Stiftung, Prof. Dr. Remi Stork, OUTLAW.die Stiftung / FH Münster

  • Workshop 2

Wir reden mit – wie Nutzer*innen Praxis und Kultur der Jugendhilfe mitgestalten können

In diesem Workshop tauschen wir uns darüber aus, wie die Nutzer*innen von Jugendhilfeleistungen in Angeboten, Einrichtungen und Trägern zu Wort kommen und sichtbar(er) werden können. Wie bekommen Nutzer*innen auf den Kommunikationskanälen der Träger (Internetauftritt, Newsletter, Pressearbeit etc.) eine Stimme?

Moderation: Miriam Zeleke, Ministerium für Soziales und Integration des Landes Hessen, Vera Kalkhoff, OUTLAW.die Stiftung

  • Workshop 3

Einfach mitmachen – wie Gremien von Trägern der Jugendhilfe für Nutzerinnen und Nutzer geöffnet werden können

In diesem Workshop wird am Beispiel des Stiftungsrates – dem höchsten Entscheidungsgremium von Outlaw – erörtert, wie das Gremium für Nutzer*innen geöffnet werden kann. Soll jedermann/jedefrau sich zur Wahl stellen können? Sollen themenbezogen Expert*innen aus der Gruppe der Nutzer*innen hinzugezogen werden? Welche Ideen haben Sie?

Moderation: Dr. Melanie Overbeck, Careleaver e.V., Monika Thiesmeier, OUTLAW.die Stiftung

  • Workshop 4

Kinder, Jugendliche und Eltern tun sich zusammen – wie Jugendhilfeträger dazu beitragen können, dass sich kommunale Selbstvertretungen für Nutzer*innen der Jugendhilfe bilden

Im neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wird in § 4a festgelegt, dass die Kommunen Selbstvertretungen für Kinder, Jugendliche und Eltern ermöglichen und fördern sollen, in denen die Belange der Jugendhilfenutzer*innen thematisiert werden. Im Workshop diskutieren wir, wie wir bei Outlaw und auch bei anderen Trägern diese Vorgabe unterstützen können.

Moderation: Prof. Dr. Luise Hartwig, OUTLAW.die Stiftung, Beate Tenhaken, OUTLAW.die Stiftung, Fachbereich Soziales, Jugend, Bildung der Stadt Greven


Die Ergebnisse dazu finden Sie im Downloadbereich.