Satzung
Präambel
OUTLAW.die Stiftung – ihre Rechte, unser Auftrag (out law: außerhalb des Rechtes, rechtlos, ohne Recht – outlaws: die Gesetzlosen)
Namen sind Vermächtnis und Auftrag, für Menschen und für Organisationen. Outlaw entstand als eingetragener Verein 1987, um die Arbeit eines anderen Vereins weiterzuführen, in dessen Auftrag bis dahin ein Schiff mit dem Namen „Outlaw“ die Weltmeere befuhr. Programm und Aufgabe dieses Projektes war es, jungen Menschen Möglichkeiten zu eröffnen, ihr Recht auf Menschenwürde, Entwicklung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben aktiv einzulösen, den Anschluss wieder zu finden nach oft langen Wegen in die „Rechtlosigkeit“ durch frühe und dauerhafte Verletzungen ihrer fundamentalen Kinder-Rechte. Die Anspielung auf die Opposition der Gesetzlosen, ihre Gegenkultur und Selbstbehauptung jenseits des Rechtmäßigen gehört zum Vermächtnis dieser Organisationsgeschichte.
Unter dem Namen Outlaw werden heute, gerade 25 Jahre später, vielfältige Angebote und Leistungen gestaltet, die jungen Menschen und Familien in ihren Rechten auf Entwicklung, Bildung und Teilhabe fördern und unterstützen, „ganz normal“ und in Krisen, für alle Kinder und Eltern und für solche, die besondere Aufmerksamkeit und Anstrengung verlangen. Der Auftrag ist geblieben, die Formate und Konzepte haben sich weiter entwickelt.
OUTLAW.die Stiftung will das Vermächtnis dieser Gründung und Namensgebung aufgreifen und weiterführen, jungen Menschen und ihren Familien „zu ihrem Recht zu verhelfen“. Als Stiftung wird Geld eingebracht, gesammelt und sicher angelegt, aus dessen Erträge Projekte gefördert werden, die in besonderer Weise das Recht von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellen. Ob in der alltäglichen Praxis konkreter Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe, ob in besonderen Vorhaben der Bildungsarbeit oder in Aktionen gesellschaftlicher Einmischung in Worten, Bildern und Taten, immer muss deutliche werden, dass Grundlage und Bezugspunkt die Rechte von Kindern und Jugendlichen sind. Orientierungsrahmen sind die Verfassungsrechte unseres Grundgesetzes ebenso wie internationale Konventionen und Vertragswerke, wie die UN-Kinderrechte-Konvention oder die Vereinbarung der Europäischen Menschenrechts- und Sozialcharta.
Was es heißen kann, wenn solche Grundrechte im alltäglichen Leben ebenso wie in aktuellen gesellschaftlichen und politischen Debatten mit Leben gefüllt werden, das will OUTLAW.die Stiftung fördern, unterstützen und publik machen.
Bewertet und entschieden werden Förderanträge in einem Stiftungsrat, der als Fachbeirat von Outlaw diese Stiftungsidee entwickelt und umgesetzt hat und in dem Menschen mit ganz unterschiedlichen Erfahrungen zusammenkommen. Gemeinsam ist das Ziel, beizutragen zu einem Selbstverständnis praktischer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, das die unveräußerlichen Menschenrechte und das Recht auf Entwicklung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben betont. Die Förderung solcher Projekte und vor allem das Reden über die damit beförderten Ideen und Forderungen sollen beitragen zu einer Weiterentwicklung und Durchsetzung einer öffentlichen Verantwortung und Sorge, in der alle Kinder zu ihrem Recht kommen, egal, in welcher Familie und Lebensumstände sie geboren wurden und leben.