Ziel und Zweck
OUTLAW.die Stiftung will das Vermächtnis der Gründung und Namensgebung aufgreifen und weiterführen, jungen Menschen und ihren Familien „zu ihrem Recht zu verhelfen“.
Als Stiftung wird Geld eingebracht, gesammelt und sicher angelegt, aus dessen Erträge Projekte gefördert werden, die in besonderer Weise das Recht von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellen. Ob in der alltäglichen Praxis konkreter Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe, ob in besonderen Vorhaben der Bildungsarbeit oder in Aktionen gesellschaftlicher Einmischung in Worten, Bildern und Taten, immer muss deutliche werden, dass Grundlage und Bezugspunkt die Rechte von Kindern und Jugendlichen sind. Orientierungsrahmen sind die Verfassungsrechte unseres Grundgesetzes ebenso wie internationale Konventionen und Vertragswerke, wie die UN-Kinderrechte-Konvention oder die Vereinbarung der Europäischen Menschenrechts- und Sozialcharta.
Was es heißen kann, wenn solche Grundrechte im alltäglichen Leben ebenso wie in aktuellen gesellschaftlichen und politischen Debatten mit Leben gefüllt werden, das will OUTLAW.die Stiftung fördern, unterstützen und publik machen.
Bewertet und entschieden werden Förderanträge in einem Stiftungsrat, der als Fachbeirat von OUTLAW diese Stiftungsidee entwickelt und umgesetzt hat und in dem Menschen mit ganz unterschiedlichen Erfahrungen zusammenkommen. Gemeinsam ist das Ziel, beizutragen zu einem Selbstverständnis praktischer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, das die unveräußerlichen Menschenrechte und das Recht auf Entwicklung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben betont. Die Förderung solcher Projekte und vor allem das Reden über die damit beförderten Ideen und Forderungen sollen beitragen zu einer Weiterentwicklung und Durchsetzung einer öffentlichen Verantwortung und Sorge, in der alle Kinder zu ihrem Recht kommen, egal, in welcher Familie und Lebensumstände sie geboren wurden und leben.
Der Stiftungszweck ist formal in der Satzung festgeschrieben.