KINDERRECHTE – ihre Rechte, unser Auftrag

UN-Kinderrechtskonvention

Die Bezeichnung Kinderrechtskonvention ist eine Abkürzung für das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Convention on the Rights of the Child, CRC) und ist das wichtigste internationale Menschenrechtsinstrumentarium für Kinder.

Kinderrechte sind Menschenrechte. Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes gehört zu den internationalen Menschenrechtsverträgen der Vereinten Nationen.

Die Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Bis auf einen einzigen Staat — die USA — haben alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention ratifiziert. (Quelle: www.kinderrechtskonvention.info)

Beim Weltkindergipfel vom 29. bis 30. September 1990 in New York verpflichteten sich Regierungsvertreter aus der ganzen Welt zur Anerkennung der Konvention.

Der Kinderrechtskonvention sind mehr Staaten beigetreten als allen anderen UN-Konventionen, nämlich alle Mitgliedsstaaten mit Ausnahme der USA. Zuletzt haben Somalia und Südsudan im Oktober 2015 die Kinderrechtskonvention ratifiziert.Einige der 196 Staaten (auch die Nichtmitgliedsstaaten Cookinseln, Niue, Palästina und der Vatikanstaat) haben die Konvention ratifiziert, erklärten allerdings Vorbehalte (darunter zunächst auch Deutschland, Österreich und Schweiz) (Quelle: Wikipedia)

KinderRechteKommentare.de

Auf der Internetseite KinderRechteKommentare sind alle bisher ins Deutsche übersetzten Allgemeinen Bemerkungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes gebündelt. Die Seite ist vom BAG Kinderinteressen e.V. und dem Deutsches Institut für Menschenrechte ins Leben gerufen worden.