KINDERRECHTE – ihre Rechte, unser Auftrag

Outlaw Corporate Governance Kodex

Präambel

Der Outlaw-Corporate-Governance-Kodex („Kodex“) beschreibt das Zusammenwirken und den Handlungsrahmen der Organe Stiftungsvorstand und Stiftungsrat von OUTLAW.die Stiftung als Gesellschafter und Geschäftsführung der Outlaw gGmbH. Diese sollen dazu beitragen, dass die Gesellschaft im Interesse der Kinder, Jugendlichen und Familien geführt wird, für die Outlaw in ihren Einrichtungen, Projekten und Teams die Verantwortung übernommen hat.

Der Kodex verdeutlicht die Verpflichtung von Stiftungsrat und Stiftungsvorstand von OUTLAW.die Stiftung und der Geschäftsführung der Outlaw gGmbH im Einklang mit den Menschenrechten und hier insbesondere mit den Kindergrundrechten und den Rechten der Menschen mit Behinderung, auf der Grundlage des demokratischen Sozialstaatsgebots für den nachhaltigen Bestand und die Aufgabenerfüllung der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften zu sorgen. Dabei sollen neben den im Zentrum stehenden Interessen und Rechten der Kinder, Jugendlichen und Familien auch die Belange der Beschäftigten, der Jugendämter und der sonstigen mit Outlaw verbundenen Personen und Organisationen(„Stakeholder“) berücksichtigt werden. Der Kodex soll auch der Information und Orientierung dieser Stakeholder dienen und so zu einer transparenten Organisation beitragen.

Der Outlaw-Corporate-Governance-Kodex orientiert sich an den Standards der „Grundsätze Guter Stiftungspraxis“ des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen in der Fassung von 2019 und dem „Deutschen Corporate Governance Kodex“ in der von der Kommission der Bundesregierung beschlossenen Fassung vom 16.12.2019, veröffentlicht am 20.3.2020 im Bundesanzeiger. Dabei wird von dem eingeräumten Ermessensspielraum Gebrauch gemacht, um den Outlaw-Corporate-Governance-Kodex an die spezifischen Anforderungen einer gemeinnützigen Stiftung und einer gemeinnützigen Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe mbH anzupassen.

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