KINDERRECHTE – ihre Rechte, unser Auftrag

Kinderrechtskonvention - ZEHN GRUNDRECHTE

Der Text der UN-Kinderrechtskonvention umfasst 54 Artikel in der für völkerrechtlich verbindliche Texte üblichen Sprache; eine offizielle Fassung in „kindgerechter“ Form existiert nicht. 

Die UNICEF, die Kinderrechtsorganisation der UNO, fasst den 20 Seiten langen Text in zehn Grundrechten zusammen. 

  1. Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht;

  2. Das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit;

  3. Das Recht auf Gesundheit;

  4. Das Recht auf Bildung und Ausbildung;

  5. Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung;

  6. Das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln;

  7. Das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens;

  8. Das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung;

  9. Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause;

  10. Das Recht auf Betreuung bei Behinderung.

In der Praxis umfassen die Kinderrechte das Recht, in einer sicheren Umgebung ohne Diskriminierung zu leben, Zugang zu sauberem Wasser, Nahrung, medizinischer Versorgung und Ausbildung zu erhalten und bei Entscheidungen, die ihr Wohlergehen betreffen, das Recht auf Mitsprache. (Quelle: Wikipedia)