OUTLAW.die Stiftung ist die alleinige Gesellschafterin und gleichzeitig Stiftungs-Holding des Unternehmensverbundes Outlaw. Dazu zählen die gemeinnützige Outlaw Kinder- und Jugendhilfe GmbH (Outlaw gGmbH) und die Outlaw Kassel gGmbH. Sitz der Stiftung ist in Münster. Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung junger Menschen und Familien in ihren Rechten auf Entwicklung, Bildung und Teilhabe durch geeignete Vorhaben sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art.
Die Stiftungssatzung wurde aufgrund des Beschlusses des Stiftungsrates vom 23. November 2024 aktualisiert. Ziel der Änderung war, Outlaw in seiner Gesamtheit als Einheit zu strukturieren und zu steuern. Damit soll den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im Bereich der Sozialen Arbeit und der höheren Komplexität Rechnung getragen werden.
Mit Beschluss der Stiftungsaufsicht der Bezirksregierung Münster vom 11. Februar 2025 werden drei Gremien installiert: ein hauptamtlicher Vorstand, ein Aufsichtsrat und ein Kuratorium. Der hauptamtliche Vorstand führt die Geschäfte der Outlaw gGmbH, der Aufsichtsrat prüft und kontrolliert die Arbeit des Vorstands. Das Kuratorium als Hüter der Stiftung achtet darauf, dass die Outlaw-Grundwerte im Unternehmensverbund gelebt werden.
Die aktuelle Satzung finden Sie hier.
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