KINDERRECHTE – ihre Rechte, unser Auftrag

Fünfter und Sechster Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland

Fünfter und Sechster Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes

Am. 13. Februar hat Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey dem Bundeskabinett den Fünften und Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, auch bekannt als sogenannte "UN-Kinderrechtskonvention" von 1989, vorgelegt. Das Kabinett beschloss den Bericht, der über die wichtigsten Entwicklungen bezüglich der Stärkung der Kinderrechte in Deutschland seit 2014 informiert.

Parallel arbeiten NGOs unter Federführung der National Coalition im Auftrag der UN daran, einen sogenannten ergänzenden Bericht zu verfassen. Hier ist auch OUTLAW.die Stiftung beteiligt. Dieser Bericht befindet sich in der Endabstimmung. Mehr dazu später.